06.05.2021: Ausrüstung und Besatzung
Moin,
Teil 4 der WR regelt weitere Erfordernisse in einer Wettfahrt.
In Regel 48.2 Einschränkungen bezüglich Ausrüstung und Besatzung letzter Satz wurde präzisiert:
Eine Person, die das Boot versehentlich oder zum Schwimmen verlässt, muss wieder in Kontakt mit dem Boot an Bord sein, bevor die Mannschaft erneut anfängt, das Boot die Wettfahrt fortsetzt zur nächsten Bahnmarke zu segeln.
Also, über Bord gegangene Segler*innen zunächst wieder an Bord holen, bevor es über die Ziellinie geht ;)
In Regel 50 Kleidung und Ausrüstung der Teilnehmer (bisher 43) ist neu:
Das Höchstgewicht für die Kleidung kann durch die Ausschreibung (nicht mehr die Segelanweisung) von 8 kg erniedrigt oder bis zu 10 kg erhöht werden. Eine neue Regel 50.1(c) wird ab 1.1.2023 eingeführt, die besagt, dass eine Trapezeinrichtung mit einem Sofortauslöser gemäß ISO 10862 ausgestattet sein muss.
Anmerkung: Die Regelung soll dem Tragen von "Gewichtswesten als Vorteil beim Hängen vorbeugen".
Wer nicht auf die nächste Regel warten möchte, kann alle Regeländerungen bereits hier einsehen: https://www.sailing.org/documents/racingrules/index.php
Aber wie heißt es so schön: Vorfreude ist die schönste Freude ?
Euer Arne
Foto(s): Arne Holweg