06.05.2025: Neue gesetzliche Regelungen für Biozid haltige Unterwasserfarben in Dänemark

Dänemark-Urlauber aufgepasst

Dänemark verschärft Regeln für Biozid-haltige Unterwasserfarben: Ab 2025 müssen alle verwendeten Antifoulings von den Behörden anerkannt sein

Das dänische Umweltministerium hat die Verwendung biozid-haltiger Unterwasserfarben bei Yachten im Salzwasser unter 24 Meter verschärft. Nachdem neue Regelungen in Deutschland zum 1. Januar in Kraft getreten sind, wurde ein Schritt unternommen, um gesundheitliche Risiken für Menschen, Wasserlebewesen und Pflanzen zu minimieren.

Ab sofort regelt eine Verordnung den Verkauf und die Anwendung biozid-haltiger Unterwasserfarben. Bis 2025 müssen alle in Dänemark verwendeten Antifoulings von den zuständigen Behörden anerkannt sein.

Eine Liste aller aktuell zugelassenenen Antifoulings findend sich hier bei der Segler-Vereinigung Flensbung e.V. (Stand 22.04.2025)

Sollten Sie ein anderes Produkt verwenden, können Sie sich bei der dänischen Umweltbehörde unter der E-Mail biocides@mst.dk informieren, ob das von Ihnen verwendete Produkt noch in Dänemark zugelassen ist und gegebenenfalls mit welcher Auslauffrist eine Verwendung noch möglich ist.

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