30.11.2025: Vorlage von aktuellen Bescheinigungen
Wir bitten alle Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 21. Lebensjahr überschritten haben, um Zusendung ihrer aktuellen Schul-, Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung.
Sollte die Bescheinigung nicht bis zum 31.12.2025 vorliegen, wird ab Januar 2026 der volle Mitgliedsbeitrag abgerechnet.
Die Bescheinigungen können per E-Mail an die Geschäftsstelle geschickt werden.