30.11.2025: Vorlage von aktuellen Bescheinigungen

Schul-, Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung

Wir bitten alle Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 21. Lebensjahr überschritten haben, um Zusendung ihrer aktuellen Schul-, Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung.

Sollte die Bescheinigung nicht bis zum 31.12.2025 vorliegen, wird ab Januar 2026 der volle Mitgliedsbeitrag abgerechnet.

Die Bescheinigungen können per E-Mail an die Geschäftsstelle geschickt werden.

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